Themen: CH-Politik, Demokratie, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Das Schweiz-EU-Vertragspaket bildet nach dieser Analyse kein institutionell gleichwertiges Zwei-Pfeiler-Modell wie der EWR. Zwar vollziehen Schweizer Behörden und Gerichte die Binnenmarktabkommen im Inland, doch bei zwischenstaatlichen Streitigkeiten über übernommenes oder inhaltsgleiches EU-Recht muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof befassen und dessen Auslegung befolgen. Im EWR stünden dem EU-Pfeiler dagegen mit der EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof unabhängige Gegeninstitutionen gegenüber. Der Beitrag verweist auf Fälle, in denen der EFTA-Gerichtshof eigenständig entschied und seine Rechtsprechung später vom EuGH aufgegriffen wurde. Einen von der Schweiz 2012 vorgeschlagenen eigenen institutionellen Pfeiler habe die EU abgelehnt. Nationale Vollzugs- und Kontrollorgane, etwa im Beihilferecht, änderten nichts an der völkerrechtlichen Kontrollmöglichkeit der EU. Der Autor fordert deshalb eine offene Darstellung von Nutzen, Kosten und Kompetenzbindungen sowie eine doppelte Legitimation des Vertragspakets durch Volk und Stände.