Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Ab 1. November erhebt die EU bei Paketen aus Drittstaaten, darunter der Schweiz, eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Warenkategorie. Sie ergänzt den seit Juli geltenden Zoll von drei Euro für Sendungen mit Warenwerten bis 150 Euro. Die Plattformen, nicht die Konsumentinnen und Konsumenten, müssen die Kosten und Zollformalitäten übernehmen; bei Verstössen drohen Bussen bis zu sechs Prozent des jährlichen Importwerts. Die Gebühr wird nach Produktkategorien berechnet. Eine Sendung mit 20 T-Shirts kostet daher zwei Euro, während zehn T-Shirts, zwei Kappen und ein Regenschirm wegen drei Kategorien mit sechs Euro belastet werden können. Hintergrund ist das stark gewachsene Paketvolumen aus dem Onlinehandel: Laut EU-Kommission gelangten 2025 rund 5,9 Milliarden Kleinpakete in die EU. Die Swiss Retail Federation erwartet begrenzte Auswirkungen auf den gesamten Schweizer Handel, sieht aber Nischenanbieter und günstige Direktangebote stärker belastet. Die Schweiz prüft parallel eine Abgabe auf Direktlieferungen aus dem Ausland zur Finanzierung digitalisierter Marktüberwachung.