Themen: Innen-Politik, KI/Digital, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Das Bundesgericht hat zentrale Bestimmungen der im November 2023 beschlossenen Teilrevision des Berner Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die vorgesehene automatisierte Massenüberwachung von Fahrzeugen sei ohne inhaltliche Begrenzung und wirksame gesetzliche Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch nicht zulässig. Zudem hob es die kantonale Regelung zu Bodycams als Beweismittel auf, weil die Strafverfolgung in die Zuständigkeit des Bundes falle. Die Demokratischen Jurist*innen Bern werten das Urteil als Erfolg für Grundrechte. Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) sprach dagegen von einer Sicherheitslücke bei schweren Straftaten und forderte das Bundesgericht schriftlich auf, die Fahrzeugfahndung wieder zu ermöglichen. Das rechtskräftig verkündete Urteil kann das Gericht jedoch nicht mehr ändern. Offen bleibt die Frage, ob kantonal angeordnete Videoüberwachung gegen den Willen einer Gemeinde deren Autonomie verletzt; auf diesen Beschwerdepunkt trat das Gericht nicht ein.