Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Journalistin Michèle Binswanger gegen ihre Verurteilung wegen Verleumdung von Jolanda Spiess-Hegglin abgewiesen. Binswanger hatte Spiess-Hegglin 2020 in einem Tweet vorgeworfen, einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen. Nach Auffassung der Lausanner Richter wusste sie, dass dieser Vorwurf unwahr war, weil ihr ein Urteil des Zürcher Obergerichts von 2019 bekannt gewesen sei, das eine inhaltlich gleiche Behauptung als falsch beurteilte. Das Bundesgericht sah keine Verletzung der Medien- und Meinungsfreiheit. Damit bleiben die Entscheide der Basler Vorinstanzen bestehen, darunter eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Binswanger hatte Spiess-Hegglin bereits reduzierte Parteientschädigungen von insgesamt 38’825 Franken bezahlen müssen; neu kommen 3000 Franken des Bundesgerichts hinzu. Eine Genugtuungsforderung Binswangers wurde nicht behandelt, weil sie an einen Freispruch geknüpft war.