Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Tessin
Das Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartement erlaubt Geschäften im Advent 2026 an vier Sonntagen zu öffnen: am 29. November sowie am 13., 20. und 27. Dezember, jeweils von 10 bis 18 Uhr. Sonntagsarbeit setzt für jede einzelne Öffnung die schriftliche Zustimmung der Beschäftigten voraus. Für die geleisteten Stunden ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent geschuldet. Dauert der Einsatz länger als fünf Stunden, besteht Anspruch auf 35 aufeinanderfolgende Stunden Ersatzruhe in der laufenden oder folgenden Arbeitswoche. Bei kürzeren Einsätzen muss der Ausgleich innert vier Wochen erfolgen. Mitarbeitende dürfen nicht mehr als zwei Sonntage nacheinander und bei Sonntagsarbeit nicht mehr als sechs Tage in Folge eingesetzt werden. Mindestens jeder zweite wöchentliche Ruhetag muss auf einen Sonntag fallen. Überzeitarbeit sowie der Einsatz von Jugendlichen unter 18 Jahren sind untersagt.