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«Quest'anno l'importo della 13esima AVS non sarà uguale per tutti»

cdt.ch
«Quest'anno l'importo della 13esima AVS non sarà uguale per tutti»

Themen: CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Die erste 13. AHV-Rente wird zwischen dem 3. und 4. Dezember ausbezahlt, fällt aber nicht für alle gleich hoch aus. Wer erst ab dem 1. Juli pensioniert wurde, erhält sie anteilig, bei diesem Eintrittsdatum also die Hälfte einer Monatsrente. Auch bei Ehepaaren kann die Rentenobergrenze greifen, sobald beide Partner pensioniert sind, und den Betrag senken. Stirbt einer der pensionierten Ehepartner, wird die Rente der überlebenden Person neu berechnet; je nach Höhe kommt ein Zuschlag von 20 Prozent hinzu, und die Obergrenze entfällt. Etwa 2,7 Millionen Personen profitieren von den Zahlungen, darunter ein Drittel im Ausland. Dort beträgt die Rente durchschnittlich 702 Franken, in der Schweiz 1969 Franken; insgesamt liegt der Mittelwert bei 1580 Franken. Die 13. Rente gilt nicht für IV- und Hinterlassenenrenten. Am 29. November wird über ihre Finanzierung mittels einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozentpunkten abgestimmt.

www.cdt.ch

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