Themen: CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Ratsbüro hat nach Pannen bei der Grossratsabstimmung über die Erhöhung der Polizeilöhne vom 22. April das Reglement für die Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit angepasst. Anlass waren zwei ungültige Stimmen. Nach der neuen Regelung bleibt eine Abstimmung gültig, wenn ein Ratsmitglied wegen technischer Probleme nicht teilnehmen kann. Explizit ungültig ist eine Stimmabgabe hingegen, wenn keine aktive Webcam verwendet wird. Die bei der Abstimmung vom 22. April annullierten Stimmen wären auch unter dem neuen Reglement ungültig gewesen.