Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Zehn Zuger SVP-Kantonsräte wollen EU/EFTA-Bürger bei Gesuchen um Aufenthaltsbewilligungen grundsätzlich zur Vorlage eines Strafregisterauszugs verpflichten. Der Regierungsrat anerkennt das sicherheitspolitische Anliegen, sieht eine pauschale und systematische Pflicht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Freizügigkeitsabkommen und zur bundesrechtlichen Kompetenzordnung. Einschränkungen des Aufenthaltsrechts erforderten eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung sowie eine individuelle, verhältnismässige Prüfung; eine Vorstrafe allein genüge nicht. Die Tessiner Praxis sei auch wegen der besonderen Grenzlage nicht direkt auf Zug übertragbar. Dennoch kann sich die Regierung ein auf sechs Monate befristetes Pilotprojekt nach Bündner Vorbild vorstellen. Es soll administrative Folgen und den Sicherheitsnutzen prüfen, bis Bundesvorstösse geklärt sind. Derzeit fordert das Zuger Migrationsamt bei konkreten Hinweisen jährlich in rund zehn EU/EFTA-Fällen Strafregisterauszüge an. In fünf Jahren verweigerte es schätzungsweise zwei Zulassungen allein wegen früherer Delikte.