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Das Berufungsgericht weist den Einspruch einer Australierin ab, die wegen der Vergiftung ihrer Familie mit Pilzen verurteilt worden war. Der Richter betont, der Tötungsvorsatz habe über Wochen bestanden. Zudem habe die Frau eine Reihe ausgefeilter Täuschungen eingesetzt, darunter eine falsche Behauptung über eine Krebserkrankung und Angaben zur Herkunft der Pilze.