Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Beim Verkauf einer gebrauchten Uhr zwischen zwei Schweizer Privatpersonen über Chrono24 wird im Checkout zusätzlich Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent erhoben. Die Uhr bleibt dabei in der Schweiz, wurde beim Erstkauf bereits verzollt und versteuert, und auf beiden Seiten handelt eine Privatperson. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt, dass die seit Anfang 2025 geltende Plattformbesteuerung nicht danach unterscheidet, ob ein Händler oder eine Privatperson verkauft. Fällt das Geschäft unter diese Regelung, werde Mehrwertsteuer fällig. Warum vergleichbare Privatverkäufe über Plattformen wie Ricardo oder Tutti anders behandelt werden, beantwortet die ESTV unter Verweis auf die gesetzliche Schweigepflicht nicht. Chrono24 bestätigt den Aufschlag und verweist ebenfalls auf die neue Regelung. Den Vorwurf fehlender Preistransparenz weist das Unternehmen zurück, da die Mehrwertsteuer vor dem verbindlichen Kauf ausgewiesen werde.