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Schutzstatus S: Was sich im März 2027 ändert

Journal B
Schutzstatus S: Was sich im März 2027 ändert

Themen: Migration/Asyl, Ukraine Krieg, CH-Politik

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S, die ab März 2027 seit fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, erhalten automatisch eine befristete Aufenthaltsbewilligung B. Laut SEM-Sprecher Samuel Wyss bleibt diese Bewilligung an den Schutzstatus S gebunden und erlischt bei dessen Aufhebung. Der Bundesrat hat den Status S bis zum 4. März 2028 verlängert; eine Rückkehr sei erst denkbar, wenn die schwere allgemeine Gefährdung in der Ukraine über längere Zeit weggefallen sei. Unabhängig vom Status S sind Aufenthaltsbewilligungen für hochqualifizierte Fachkräfte über Drittstaatenkontingente möglich. Zudem können Betroffene nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch einreichen, wenn sie etwa fortgeschritten integriert sind, über Arbeit und Sprachkenntnisse verfügen und nicht von Sozialhilfe abhängig sind. Die Kantone beurteilen diese Gesuche mit Ermessensspielraum, positive Entscheide benötigen jedoch die Zustimmung des SEM. In der Stadt Bern leben 2305, im Kanton Bern 9443 Personen mit Schutzstatus S.

journal-b.ch

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