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Sperrung von Webseiten nicht erlaubt

Zentralplus

Themen: Innen-Politik, KI/Digital

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Schweizer Behörden dürfen Internetanbieter nicht verpflichten, mutmassliche Betrugswebseiten zu sperren. Das Bundesgericht entschied, dass dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Auslöser war ein Fall im Kanton Waadt: Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, mehrere mutmassliche Betrugsseiten zu blockieren. Sperren seien nur in bestimmten Spezialfällen zulässig, etwa bei Kinderpornografie und Geldspiel. Angesichts zunehmenden Online-Betrugs verweist das höchste Schweizer Gericht auf das Parlament. Es müsse prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen für das Vorgehen gegen solche Webseiten angepasst werden sollen.

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