Themen: Innen-Politik, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Schweizer Behörden dürfen Internetanbieter nicht verpflichten, mutmassliche Betrugswebseiten zu sperren. Das Bundesgericht entschied, dass dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Auslöser war ein Fall im Kanton Waadt: Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, mehrere mutmassliche Betrugsseiten zu blockieren. Sperren seien nur in bestimmten Spezialfällen zulässig, etwa bei Kinderpornografie und Geldspiel. Angesichts zunehmenden Online-Betrugs verweist das höchste Schweizer Gericht auf das Parlament. Es müsse prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen für das Vorgehen gegen solche Webseiten angepasst werden sollen.