Themen: Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Für die Besteuerung nach dem Aufwand gelten in den Kantonen, die sie zulassen, mehrere Voraussetzungen: Die steuerpflichtige Person darf kein Schweizer Bürgerrecht besitzen, muss erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit unbeschränkt in der Schweiz steuerpflichtig sein und darf hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei einer ungetrennten Ehe müssen beide Ehegatten diese Bedingungen erfüllen. Da dies im geschilderten Fall nicht zutrifft, würden beide nach einer Heirat ordentlich besteuert.