Themen: Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Ein Swiss-Passagier strandete nach der Annullierung seines für den Abend des 15. Juli geplanten Rückflugs von Kopenhagen nach Zürich. Als Grund wurden ihm zunächst technische Probleme genannt. Er übernachtete im Clarion Airport-Hotel und verlangte von der Fluggesellschaft rund 500 Franken für die Hotelkosten sowie die übliche Entschädigung für die Unannehmlichkeiten. Eine zuständige Swiss-Mitarbeiterin lehnte die Forderung zunächst ab und begründete den Ausfall mit höherer Gewalt aufgrund stürmischen Wetters. Der Entscheid sei definitiv, teilte sie per E-Mail mit. Nach wiederholten Nachrichten des Kunden erklärte sich Swiss laut dessen Darstellung schliesslich bereit, die Hotelkosten zur Verrechnung entgegenzunehmen. Sieben Wochen später sei jedoch noch keine Rückerstattung erfolgt. Andere betroffene Passagiere hätten bereits Gutscheine erhalten. Der Kunde vermutet, dass die Airline Forderungen zunächst grundsätzlich ablehne, in der Hoffnung, dass Reisende darauf verzichteten.