Themen: Wirtschaft/Finanzen, Migration/Asyl, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Tessin, International, Europa
Italiens Regierung will die umstrittene Gesundheitsabgabe für sogenannte alte Grenzgänger mit dem Haushaltsgesetz neu regeln. Ab 2027 sollen die Wohnregionen jährlich einen fixen Betrag zwischen 30 und 150 Euro pro Monat festlegen können; für unterhaltsberechtigte Angehörige wären bis zu 50 Euro zusätzlich möglich. Anders als in der bisherigen Fassung wäre die Abgabe nicht rückwirkend ab 2024 geschuldet. Bei Nichtzahlung droht eine Verwaltungssanktion in Höhe des ausstehenden Betrags. Die Gewerkschaft OCST begrüsst den Wegfall der Rückwirkung, bezweifelt aber, dass die Neuregelung den Charakter einer Steuer tatsächlich verändert. Ihr Vizekantonalsekretär Andrea Puglia kritisiert insbesondere unklare Kriterien für unterschiedlich hohe Fixbeträge. Der Tessiner Regierungsrat betrachtet die Abgabe als Verstoss gegen das Steuerabkommen mit Italien, wonach alte Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert werden. Deshalb hielt er vorsorglich einen Teil der Ausgleichszahlungen zurück.