Themen: Gesundheit, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Das Luzerner Kriminalgericht hat drei Ärztinnen und Ärzte des Luzerner Kantonsspitals nach dem Tod eines zwei Monate alten Kindes während einer Leistenoperation freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen eventualvorsätzliche Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen und teilbedingte Freiheitsstrafen von je drei Jahren verlangt. Das Gericht befand, ein Verdacht auf das seltene Williams-Beuren-Syndrom habe sich nur in einer Notiz des Genetikers gefunden. Wegen der umfangreichen Krankenakte sei keine lückenlose Durchsicht jedes Eintrags zu erwarten gewesen; zudem habe nicht nachgewiesen werden können, dass das Team den Hinweis kannte. Die Operation sei wegen eines möglichen eingeklemmten Darms zeitnah angezeigt gewesen. Auch die Fortsetzung nach einer ersten Reanimation habe sich innerhalb des medizinischen Ermessens bewegt. Die Todesursache bleibt unklar, und ein Überleben bei anderem Vorgehen ist nicht erwiesen. Staatsanwaltschaft und Eltern haben Berufung eingelegt.