Themen: Wirtschaft/Finanzen, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Ein 83-jähriger, schwer gehbehinderter UBS-Kunde soll bei der Organisation eines Bargeldbezugs von 150’000 Franken während rund drei Wochen erhebliche Schwierigkeiten erlebt haben. Nach der Anmeldung über die UBS-App habe zunächst eine Woche lang keine Antwort gefolgt. Telefonische Anfragen seien nach langen Wartezeiten oder mit nicht eingehaltenen Rückrufzusagen geendet. In der Geschäftsstelle Meilen seien weitere Abklärungen angekündigt worden, ohne dass der zugesagte Rückruf erfolgt sei. Schliesslich sei dem Kunden mitgeteilt worden, die Auszahlung könne nur am UBS-Hauptsitz in Zürich erfolgen. Dort habe man ihn zunächst für die Barauszahlung an einen anderen Standort an der Bahnhofstrasse verwiesen. Erst nach dem Hinweis auf seine eingeschränkte Mobilität sei das Geld doch am Hauptsitz ausbezahlt worden. Sicherheits- und Compliance-Abklärungen bei einem hohen Bargeldbezug werden ausdrücklich nicht beanstandet. Der Betroffene kritisiert jedoch Dauer, Kommunikation und die Wege zwischen den Standorten. Die UBS wollte laut Bericht keine Stellung nehmen; der Kunde kündigte sein Konto.