Themen: Gesundheit, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Universitätsspital Zürich weist die Forderung des Herzchirurgen und Whistleblowers André Plass nach einer Entschädigung von mindestens 2,5 Millionen Franken zurück. Spitalratspräsident André Zemp teilte ihm mit, es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Zahlung; auf die Forderung werde nicht eingetreten. Plass hatte Ende 2019 den obersten Verantwortlichen ein Dossier zu Zuständen in der Herzchirurgie übermittelt und erwartete nach eigener Darstellung rasche Massnahmen. Der Konflikt dauert inzwischen sieben Jahre. Der Beitrag hält fest, dass die Verantwortlichen im Frühling ihre Haltung zu Missständen korrigieren mussten und rund 70 Menschen unnötig gestorben seien. Mit einigen Angehörigen seien bereits Vergleiche erzielt worden, teils unter Versicherungsschutz der Zurich. Plass begründet seine Forderung mit hohen Einkommensausfällen, da er seit seinen Meldungen faktisch nicht mehr als Herzchirurg arbeiten könne, sowie mit wachsenden Rechtskosten. Er will seine Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen.