Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Die Abschreibung von rund 16,5 Milliarden Franken an Credit-Suisse-AT1-Anleihen war nach Darstellung der zugrunde liegenden Dokumente ein zentraler Bestandteil der UBS-Übernahme im März 2023. Die UBS verlangte zunächst eine vollständige Staatsgarantie; vereinbart wurde schliesslich eine Verlustgarantie von neun Milliarden Franken. Bereits am 16. März tauchte die AT1-Abschreibung in revidierten UBS-Forderungen auf. Der FINMA-Verwaltungsrat wurde am 18. März informiert, dass sie für die Transaktion notwendig und nicht verhandelbar sei. Die Credit Suisse widersprach vor der Verfügung der Ansicht, ein vertraglicher Abschreibungsgrund liege vor: Staatliche Massnahmen hätten ein Liquiditätsproblem, nicht eine ungenügende Kapitalisierung behoben. Sie schätzte die Vernichtung der Forderungen als Geschenk von rund 16 Milliarden Franken an die Aktionäre der übernehmenden Partei ein. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2025, vertraglicher Auslöser und ausreichende gesetzliche Grundlage hätten gefehlt. Das angefochtene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.