Themen: KI/Digital, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesverwaltungsgericht stützt den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten im Streit um die Stimmerkennung bei Postfinance. Die Bank hatte seit September 2018 Stimmen von Anrufenden gespeichert und daraus Profile zur Identifikation erstellt. Eine Bandansage mit Hinweis auf die Speicherung und anschliessendes Weiterreden reichen laut Urteil nicht als ausdrückliche Einwilligung aus. Die Stimme sei ein besonders schützenswertes biometrisches Personendatum, weil sie Rückschlüsse etwa auf Gefühle, Gesundheit oder Charakter zulassen könne. Der Nutzen einer rascheren telefonischen Identifikation wiege den Schutz der Privatsphäre nicht auf; das Erstellen der Profile verletze Persönlichkeitsrechte. Postfinance stellte das Verfahren während des Prozesses nach eigenen Angaben auf eine aktive Zustimmung um. Bis Mitte Februar 2027 muss sie für ältere Aufnahmen Einwilligungen einholen oder diese löschen. Gegen den Entscheid kann die Post-Tochter noch ans Bundesgericht ziehen.