Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Das Schweizerische Bundesgericht hat im Verfahren EDF Énergies Nouvelles gegen Spanien die Zuständigkeit eines Genfer Schiedsgerichts nach Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags bestätigt. EDF hatte über spanische Tochtergesellschaften in Photovoltaik-Anlagen investiert und nach Kürzungen spanischer Förderungen ein Schiedsverfahren eingeleitet. Spanien berief sich auf die EuGH-Urteile Achmea und Komstroy, wonach Intra-EU-Investitionsschiedsverfahren das Unionsrecht gefährden können. Das Bundesgericht hielt fest, dass diese Rechtsprechung Schweizer Gerichte nicht bindet. Nach Wortlaut, Systematik und Zweck des Vertrags bestehe keine stillschweigende Ausnahme für Streitigkeiten innerhalb der EU. In den USA lehnte auch der D.C. Circuit Spaniens Einwand ab, wegen EU-Rechts nie wirksam einem Schiedsverfahren zugestimmt zu haben. Die Entscheide unterscheiden sich: Das US-Gericht bejahte primär seine Zuständigkeit, während das Bundesgericht die Kompetenz des Schiedsgerichts materiell prüfte. Ausserhalb der EU gilt deren Autonomieanspruch demnach nicht automatisch.