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Zehn Fragen zur Steuerveranlagung nach Ermessen

saldo.ch
Zehn Fragen zur Steuerveranlagung nach Ermessen

Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Reicht eine steuerpflichtige Person keine Steuererklärung ein, schätzt die Steuerbehörde sie nach Ermessen ein. Vor dieser Einschätzung muss das Steueramt die Person mahnen und ihr eine kurze, nicht erstreckbare Nachfrist für die Einreichung der Erklärung setzen.

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