Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Reicht eine steuerpflichtige Person keine Steuererklärung ein, schätzt die Steuerbehörde sie nach Ermessen ein. Vor dieser Einschätzung muss das Steueramt die Person mahnen und ihr eine kurze, nicht erstreckbare Nachfrist für die Einreichung der Erklärung setzen.