Themen: Leben, Ungleichheit
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Eine Auswertung von Liegenschaften Stadt Zürich zeigt bei rund 7700 überprüften Stadtwohnungen Einkommensüberschreitungen in 18,4 Prozent der Fälle. Das betrifft gut 1400 Haushalte. Für Stadtwohnungen gilt, dass das Haushaltseinkommen höchstens sechsmal so hoch sein darf wie die Miete; beim Einzug liegt die Limite beim Vierfachen. Vermögen ab 200’000 Franken wird angerechnet. Das Reglement toleriert jedoch Überschreitungen bei bis zu 15 Prozent der Wohnungen. Damit liegen derzeit nur 3,4 Prozent beziehungsweise rund 260 Wohnungen über der Toleranzgrenze. Definitive Schritte sind erst in knapp zwei Jahren vorgesehen, weil der Durchschnitt von drei Steuerjahren massgebend ist. Zuerst sollen Haushalte mit mehr als 230’000 Franken Einkommen betroffen sein. Bei Unterbelegung, die knapp 15 Prozent der Wohnungen betrifft, besteht keine Toleranz: Betroffene werden zum Wohnungstausch aufgefordert und können nach einer einjährigen Übergangsfrist gekündigt werden.