Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Ein Unternehmer schildert einen seit dem Kauf einer Unternehmensgruppe am 15. Oktober 2018 laufenden Konflikt vor Zuger Behörden und Gerichten. Das Obergericht Zug stellte am 1. Mai 2026 fest, das Jahresergebnis 2017 sei um 824’182 Franken zu hoch ausgewiesen worden, und sprach der WeiTec Holding GmbH eine Million Franken Schadenersatz gegen die Verkäuferseite zu. Arglist oder absichtliche Täuschung sah es jedoch nicht als nachgewiesen an; massgeblich waren vertragliche Zusicherungen und fahrlässiges Verhalten. Das Verkäuferdarlehen besteht nach bisheriger Beurteilung weiter und ist in einem Konkursverfahren gegen die Holding umstritten. Die Zuger Staatsanwaltschaft erhob im Juli 2026 nach Ermittlungen seit 2022 Anklage gegen den Käufer, unter anderem wegen Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung. Er bestreitet die Vorwürfe; die Unschuldsvermutung gilt. Er beziffert seine Rechtskosten und Vorschüsse auf rund 1,5 Millionen Franken und gründet PREVUS zur Unterstützung Betroffener. Er fordert eine Diskussion über Verfahrensdauer, Koordination und bezahlbaren Rechtsschutz.