Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Eine Luzerner Haustierhalterin verweigerte am 12. September 2018 einer amtlichen Tierärztin, einem Veterinärpolizisten und zwei Polizisten während rund zehn Minuten den Zutritt zu ihrer Wohnung. Die Behörden standen um 8.10 Uhr vor ihrem Haus, klingelten wiederholt und riefen nach ihr. Die Bewohnerin öffnete ein Fenster, forderte die Einsatzkräfte auf zu «verreisen» und schloss Fenster sowie Balkontür wieder. Der Konflikt um die Tierkontrolle führte zu einem achtjährigen Rechtsstreit und zwei Urteilen des Bundesgerichts. Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde die Frau letztlich freigesprochen. Der Fall hat für sie dennoch Folgen.