Themen: CH-Politik, Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Stadt Zürich beschränkt seit Anfang September kommerziell vermietete Business-Apartments und Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen. Wer eine Wohnung neu dafür nutzen will, benötigt ein Baugesuch, auch ohne bauliche Änderungen, und muss die reguläre Vermietungsdauer angeben. Befristet vermietete Wohnungen werden zudem nicht mehr an den Mindestwohnanteil einer Liegenschaft angerechnet. Bei einem Anteil von 80 Prozent dürften somit höchstens zwei von zehn Wohnungen kurzfristig vermietet werden; bisher konnten alle zehn auf Airbnb angeboten werden. Die Regeln sollen verhindern, dass regulärer Wohnraum dauerhaft für Kurzzeitgäste verwendet oder Häuser zu Zweitwohnungen werden. Airbnb widerspricht: Die Mehrheit der Gastgeberinnen und Gastgeber in Zürich und der Schweiz seien private Homesharer, deren gelegentliche Vermietung keinen Wohnraum entziehe. Kontrollen bestehender Angebote sollen voraussichtlich nächstes Jahr mit fünf zusätzlichen Stellen verstärkt werden. Noch hängig ist eine Initiative von SP, Grünen und AL für eine Obergrenze von 90 Vermiettagen jährlich. Der Stadtrat will bis Januar 2027 einen abgestimmten Gegenvorschlag vorlegen.