Themen: Gesellschaft, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Wallis/Graubünden
Sieben Überlebenden des Brandes von Crans-Montana wurde die von Wallis und Bund versprochene Nothilfe von 60'000 Franken verweigert. Laut dem Genfer Anwalt Robert Assaël, der eine betroffene Person vertritt, ist das Kriterium einer Spitalübernachtung willkürlich. Seine Mandantin hätte über Nacht aufgenommen werden können, habe aber wegen der überlasteten Spitäler schwerer Verletzten Platz gemacht. Der Walliser Staatsrat Mathias Reynard versichert, der Kanton wolle niemanden zurücklassen. Alle nach dem Opferhilfegesetz anerkannten Opfer hätten Anspruch auf Unterstützung, auch finanzieller Art. Die Hilfe müsse jedoch den jeweiligen Umständen entsprechen und nicht für alle gleich sein. Für den gemeinsamen Notfallfonds von Bund und Kanton gelten der Verlust einer nahestehenden Person oder ein Spitalaufenthalt als Voraussetzungen. Auch das psychische Leid der ausgeschlossenen Betroffenen werde anerkannt, so Reynard.