Themen: Gesellschaft, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Wallis/Graubünden
Sieben Überlebende des Brands von Crans-Montana sind von der Nothilfe in Höhe von 60'000 Franken ausgeschlossen, die Bund und Kanton Wallis zugesagt haben. Der Genfer Anwalt Robert Assaël vertritt eine betroffene Person und bezeichnet die Entscheidung als schockierend. Das Kriterium einer Spitalübernachtung sei willkürlich, sagte er gegenüber RTS. Seine Mandantin hätte über Nacht hospitalisiert werden können, habe aber wegen der Überlastung der Spitäler den Platz schwerer Verletzten überlassen. Der Walliser Staatsrat Mathias Reynard erklärte, der Kanton wolle niemanden zurücklassen. Alle nach Opferhilfegesetz anerkannten Opfer hätten Anspruch auf Unterstützung, auch finanzieller Art; diese müsse jedoch den individuellen Situationen angemessen sein. Der von Bund und Kanton finanzierte Fonds sieht den Verlust einer nahestehenden Person oder einen Spitalaufenthalt als Kriterien vor. Die Opfereigenschaft der Betroffenen werde nicht infrage gestellt, betonte Reynard.