Themen: Innen-Politik, Gesundheit
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Basler Strafgericht hat eine 51-Jährige nach einem Messerangriff auf ihren Ex-Mann im Gundeli wegen vollständiger Schuldunfähigkeit freigesprochen und eine stationäre psychiatrische Massnahme angeordnet. Die Frau hatte den Mann am 22. Februar attackiert, als er mit dem gemeinsamen zwei Monate alten Enkel unterwegs war. Das Gericht erachtet zwei Messerstiche als erwiesen; dokumentiert sind eine Stichverletzung an der rechten Schulter und eine Schnittverletzung an der linken Flanke. Es folgt dem psychiatrischen Gutachten, wonach die Frau an paranoider Schizophrenie leidet und zur Tatzeit schuldunfähig war. Ihre Wahnvorstellung, der Ex-Mann habe die gemeinsame Tochter vergewaltigt und sei Vater des Kindes, war durch einen DNA-Test widerlegt worden. Das Gericht geht trotz fehlender unmittelbarer Lebensgefahr von Tötungsvorsatz aus. Wegen erheblicher Rückfallgefahr und mangelnder Krankheitseinsicht sei eine ambulante Behandlung unzureichend. Bis zum Massnahmeantritt bleibt die Frau in Sicherheitshaft; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.