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Ausgleich für ungerechte Kopfprämie

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Ausgleich für ungerechte Kopfprämie

Themen: Gesundheit, CH-Politik, Ungleichheit

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Krankenkassenprämien belasten Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen besonders stark, weil sie unabhängig von Einkommen und Haushaltsbudget erhoben werden. Entscheidend für die Armutsprävention sind deshalb Prämienverbilligungen, deren Ausgestaltung bei den Kantonen liegt. Basel-Stadt begrenzt Prämien etwa auf zehn Prozent des Einkommens. Rund ein Viertel der Haushalte ist auf solche Bedarfsleistungen angewiesen, die als Korrektiv zur Kopfprämie verstanden werden. Dennoch sind Beiträge und Wirkung der Verbilligungen laut dem Bericht des Bundesamts für Gesundheit seit rund 20 Jahren tendenziell rückläufig. Der 2026 in Kraft getretene Gegenvorschlag zur SP-Prämienentlastungsinitiative verpflichtet Kantone zu Mindestbeiträgen und Sozialzielen; bis 2029 müssen sie festlegen, welchen maximalen Anteil Prämien am verfügbaren Einkommen ausmachen dürfen. Besonders verletzlich bleiben Familien, die knapp keinen Anspruch haben. Armut erschwert zudem den Zugang zu medizinischer Versorgung und Sozialhilfe, deren Bezug bei Ausländerinnen und Ausländern migrationsrechtliche Folgen befürchten lässt.

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