Themen: Migration/Asyl, CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Entlastungspaket 2027 des Bundes verkürzt die Dauer der finanziellen Beteiligung an Sozialhilfekosten im Asylbereich. Ab Januar 2027 entfallen Bundesabgeltungen nach fünf Jahren, während sie bisher für Personen mit Status S bis zu zehn Jahre und für vorläufig Aufgenommene sieben Jahre ausgerichtet wurden. Für die Baselbieter Gemeinden bedeutet dies Mindereinnahmen von rund 13,9 Millionen Franken im Jahr 2027 und 24,1 Millionen Franken im Jahr 2028. Sie bleiben jedoch für Unterbringung, Betreuung und Integration zuständig. Die Baselbieter Regierung legt deshalb eine befristete Übergangslösung vor: Der Kanton soll 2027 10,4 Millionen und 2028 17,8 Millionen Franken kompensieren. Zusätzlich verweist die Regierung auf die individuelle Prämienverbilligung, die schätzungsweise 3,9 beziehungsweise 7 Millionen Franken zur Entlastung beiträgt. Der Gemeindeverband wirkte an der Vorlage mit. Die Vernehmlassung läuft bis 15. September 2026.