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Borreliose: Unfallversicherung zahlt nicht ohne ärztliche Belege

beobachter.ch
Borreliose: Unfallversicherung zahlt nicht ohne ärztliche Belege

Themen: Gesundheit, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Unfallversicherung einer Pflegefachfrau keine Leistungen für ihre spätere Arbeitsunfähigkeit wegen Lyme-Borreliose schuldet. Die Frau war im Juli 2021 beim Arbeiten im Garten von einer Zecke gestochen worden. Nach Rötung und Fieber fiel ein Borreliose-Test positiv aus; eine Antibiotika-Behandlung brachte zunächst Besserung. Erst Monate später verschlimmerten sich ihre Beschwerden, und im Juli 2022 wurde ihr eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Die erst 16 Monate nach dem Stich eingereichte Unfallmeldung führte dazu, dass die Axa nur die Erstbehandlung übernahm. Entscheidend war laut Urteil, dass zwischen der Behandlung 2021 und einer Blutuntersuchung im April 2022 keine ärztlich festgehaltenen Brückensymptome vorlagen. Ohne solche Belege sei ein ursächlicher Zusammenhang nicht überwiegend wahrscheinlich; auch eine andere Erkrankung oder ein späterer Zeckenstich kämen infrage. Betroffene sollen Beschwerden zeitnah ärztlich dokumentieren lassen.

www.beobachter.ch

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