Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet die Schweiz, Brian Keller wegen einer Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren 5000 Franken Entschädigung zu zahlen. Das Verfahren vor dem Schweizer Bundesgericht betraf Kellers täglichen einstündigen Aufenthalt im Freien während seiner Haft im Gefängnis Pöschwies. Keller hatte beim Gerichtshof zwei Beschwerden eingereicht: eine zu diesem Verfahren und eine zu seinen Haftbedingungen sowie zur teilweisen Isolationshaft zwischen 2018 und 2021. Für die geltend gemachten Folgen verlangte er 2,37 Millionen Franken. Der Gerichtshof lehnte die Beschwerde über die harten Haftbedingungen jedoch aus formellen Gründen ab, weil Keller den innerstaatlichen Rechtsweg nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Damit blieb offen, ob die Bedingungen unmenschlich waren. Keller kritisiert, der Gerichtshof sei auf Haftbedingungen und Folter nicht eingegangen, und kündigt an, den Fall weiterzuziehen.