Themen: Kultur, CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Der Basler Grosse Rat hat die Teilrevision des Kulturfördergesetzes mit 92 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Externe Organisationen wie das Musikbüro Basel erhalten damit eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, um im Auftrag des Kantons Kulturfördergelder zu vergeben. Ihre Entscheide sollen künftig wie jene einer kantonalen Fachbehörde angefochten werden können. In der Debatte standen personelle Überschneidungen beim Musikbüro Basel im Zentrum. Eine Recherche hatte aufgezeigt, dass Vorstandsmitglieder Fördergelder für eigene Projekte erhalten hatten. Basta-Grossrätin Heidi Mück sprach von Unbehagen, SP-Grossrätin Sasha Mazzotti verwies auf die Gefahr von Vetterliwirtschaft. Beide verlangten Transparenz und klare Regeln. GLP-Grossrätin Sandra Bothe-Wenk betonte dagegen den Nutzen spezialisierter Organisationen und deren Fachwissen. Regierungspräsident Conradin Cramer verteidigte das bewährte Modell, räumte aber eine bisherige Lücke beim Rechtsschutz ein. Weitere Auslagerungen seien aktuell nicht vorgesehen; ein separater Ratschlag zur Förderungspraxis des Musikbüros soll noch dieses Jahr folgen.