Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Das Regionalgericht Thun hat einen Frutigländer am Dienstag vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung freigesprochen. Die Anklage betraf zwei sexuelle Kontakte im August 2023 mit seiner damaligen Freundin. Das Gericht bewertete die Aussagen des Beschuldigten als konstanter und glaubhafter als jene der Privatklägerin, deren Angaben sich im Verfahren mehrfach verändert hätten. Nach Einschätzung des Gerichts könnten frühere Missbrauchserfahrungen der Frau Flashbacks ausgelöst haben, die sie auf die neue Beziehung projiziert habe. Es hielt zugleich fest, dass sie früher und auch in der neuen Beziehung Schlimmes erlebt habe und sich bedrängt gefühlt habe. Für eine Verurteilung nach dem damals geltenden Sexualstrafrecht wären jedoch Nötigung durch massive Gewalt sowie erkennbare Gegenwehr erforderlich gewesen; beides sei nicht nachgewiesen. Der Kanton Bern trägt die Verfahrens- und Anwaltskosten. Die Zivilklage auf Schadenersatz und Genugtuung wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.