Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Ostschweiz, Zürich/Winterthur
Das Zürcher Obergericht verurteilte im August 1992 den damals 25-jährigen Roger Baumgartner zu drei Jahren Zuchthaus und schloss ihn aus der Armee aus. Er hatte 1990 eine Handgranate in den Hausflur eines Winterthurer Wohnhauses geworfen, um den Journalisten Markus Koch einzuschüchtern. Koch hatte sich in rechtsextreme Kreise eingeschleust und Namen von Aktivisten veröffentlicht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Baumgartner bewusst Menschen und fremdes Eigentum durch Sprengstoff gefährdet hatte. Es verwarf die Einschätzung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit und wertete Hass und Rache als Tatmotive. Seine rechtsextreme Gesinnung selbst war nicht Gegenstand der Verurteilung. Der Komplize Erich Winkler wurde im März 1993 wegen des Sprengstoffdelikts, Diebstahls und Drogenhandels zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus sowie zu ambulanter Behandlung verurteilt. Die Urteile markierten laut zeitgenössischen Berichten das Ende des rechtsextremen Gassenterrors in Winterthur und Schaffhausen.