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Deutschland: Gender-Zwang ist unzulässig

Infosperber
Deutschland: Gender-Zwang ist unzulässig

Themen: Gleichstellung, Innen-Politik

Regionen: International, Europa

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat einer Chemikerin Recht gegeben, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wegen fehlender durchgängiger Gendersprache abgemahnt und ausserordentlich gekündigt worden war. Die seit zwölf Jahren als Strahlenschutzbeauftragte tätige Frau sollte eine Strahlenschutzanweisung überarbeiten und war konkret angewiesen worden, den Text durchgehend zu gendern. Sie verwendete zunächst das generische Maskulinum und erklärte, Personenbezeichnungen seien biologisch geschlechtsneutral zu verstehen. Nach Druck der Vorgesetzten änderte sie einzelne Formulierungen, genderte aber nicht konsequent. Es folgten zwei Abmahnungen und nach ihrer Weigerung, weiter am Entwurf zu arbeiten, die Kündigung. Die Klägerin verwies auf das im generischen Maskulinum gehaltene Strahlenschutzgesetz und das Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Wie zuvor das Arbeitsgericht erklärte auch das Landesarbeitsgericht Abmahnungen und Kündigung für ungültig. Das Bundesamt verzichtete auf eine Beschwerde; die Prozesskosten betrugen 18’000 Euro.

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