Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Ein Zürcher Steuerpflichtiger beanstandet das Vorgehen des kantonalen Steueramts bei seiner Steuererklärung 2022. Dieses rechnete ihm zunächst über 21’000 Franken als verdeckte Gewinnausschüttung einer Familien-AG an, obwohl er nur gut 20 Prozent der Aktien hält. Nach seiner Einsprache wurde der Betrag auf gut 6’000 Franken reduziert. Hintergrund war ein von der AG getragenes Defizit eines Familienferienhauses in Graubünden, das der Betroffene 2022 nach eigenen Angaben nicht genutzt hatte. Nach weiterem Schriftwechsel eröffnete das Steueramt im Juni 2025 ein Nachsteuerverfahren für die bereits definitiv veranlagten Jahre 2020 und 2021 und verlangte Nachsteuern samt Verzugszinsen. Ein Rechtsanwalt und Steuerexperte focht die Verfügung an. Am 7. August 2026 hiess das Steueramt die Einsprache gut, hob die Verfügung auf und verzichtete auf Nachsteuern. Der definitive Entscheid zur Steuererklärung 2022 steht laut Darstellung weiterhin aus.