Themen: Innen-Politik, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesgericht hat die Beziehung zweier seiner Mitglieder als unzulässige dauernde Lebensgemeinschaft beurteilt. Für Dominique Strebel ist das Urteil formell richtig, in der Sache aber unbefriedigend. Er bezweifelt, dass ein Paar innerhalb des 40-köpfigen Gerichts grundsätzlich dessen Unabhängigkeit gefährdet. Das Parlament solle das Gesetz ändern und gemeinsame Mitgliedschaften im Gericht erlauben, solange die Betroffenen nicht derselben Abteilung angehören. Der Kanton Zürich kenne eine solche Regelung. Strebel kritisiert zudem, dass das Gericht seit dem Bekanntwerden der Beziehung im April zu lange mit seinem Entscheid gewartet habe. Der interne Streit habe das Ansehen der Justiz beschädigt und Zweifel an der Objektivität des Gerichts geweckt. Ein ausserordentliches Gericht wäre aus seiner Sicht angezeigt gewesen. Künftig brauche das Bundesgericht stärkere Führung, klare interne Sanktionen und eine frühere Klärung zentraler Rechtsfragen im vorgesehenen Koordinationsverfahren.