Themen: Innen-Politik, Demokratie
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Basler Appellationsgericht hat eine 30-Jährige freigesprochen, die am 1. Mai 2023 im Polizeikessel einer bewilligten Demonstration zum Tag der Arbeit geblieben war. Das Strafgericht hatte sie zuvor mit 100 Franken gebüsst, weil sie polizeilichen Anordnungen nicht gefolgt sei. Die Frau erklärte, sie habe die wiederholt als freiwillig bezeichneten Personenkontrollen abgewartet und anschliessend einer direkten Aufforderung Folge geleistet. Ihr Anwalt argumentierte, es habe keine klare Weisung gegeben, der sie sich widersetzt habe. Der vorsitzende Richter Christian Hoenen sprach von einem Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die mit Kanonen auf Spatzen geschossen habe. Über die Verhältnismässigkeit des gesamten Polizeieinsatzes entschied das Gericht nicht. Die Polizei hatte den vorderen Teil des Umzugs nach wenigen Minuten während mehr als sechs Stunden eingekesselt, 317 Personen kontrolliert und 22 vorübergehend in Gewahrsam genommen. Gegen Feststellungsverfügungen sind 59 Rekurse hängig; sieben Fälle endeten nach Rückzug.