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Die Stadt darf dein unbewegtes Velo vorerst nicht mehr einziehen

TSRI
Die Stadt darf dein unbewegtes Velo vorerst nicht mehr einziehen

Themen: Innen-Politik, Leben

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Die Stadt Zürich hat die Praxis, unbewegte Velos nach 30 Tagen von öffentlichen Abstellplätzen zu entfernen, teilweise eingestellt. Auslöser ist die erfolgreiche juristische Anfechtung einer Frau, deren Fahrrad im Februar in Wiedikon abgestellt und im März von Entsorgung + Recycling Zürich weggeräumt worden war. Bislang markierten städtische Mitarbeitende Velopneus mit blauer Farbe; war die Markierung nach einem Monat noch vorhanden, galt das Velo als unbewegt und wurde eingezogen. Die Frau fand ihr Fahrrad über die städtische Velosuche und verlangte eine Neubeurteilung durch den Stadtrat. Die Stadtpolizei hielt bei der Wiedererwägung fest, die Wegschaffung und Unterbringung sei widerrechtlich gewesen. Die Stadt konnte nicht belegen, dass sie die Betroffene vor der Räumung etwa mit einer Informationstafel gewarnt hatte. Bis eine klare Kommunikation der 30-Tage-Regel besteht, sollen keine Velos auf öffentlichem Grund mehr eingezogen werden.

tsri.ch

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