Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine Person erfuhr offenbar erst sechs Jahre nach den Massnahmen, dass sie abgehört, gefilmt und lokalisiert worden war. Im Zusammenhang stehen ein Betrugsvorwurf sowie mehrere Schweizer Strafverfolgungs- und Justizbehörden. Genannt werden die Bundesanwaltschaft, das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die verfügbaren Angaben belegen damit eine verzögerte Information über Überwachungsmassnahmen, enthalten aber keine weiteren konkreten Angaben zu den betroffenen Personen, zum Ablauf des Verfahrens oder zu einem Entscheid.