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Eine frühe Vorsorgeplanung schafft Klarheit und Sicherheit

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Eine frühe Vorsorgeplanung schafft Klarheit und Sicherheit

Themen: Leben, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Vorsorgeplanung soll frühzeitig Klarheit für den Fall von Urteilsunfähigkeit, Krankheit oder Tod schaffen und Angehörige entlasten. Zu den möglichen Instrumenten gehören Vorsorgeauftrag, Vollmacht, Testament und Erbvertrag; je nach Lebenssituation sind nicht alle nötig. Ohne persönliche Regelung greifen gesetzliche Standardlösungen. Bei Urteilsunfähigkeit kann die KESB einen externen Beistand einsetzen, während Angehörige unter Umständen keine Entscheidungsgewalt erhalten. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die etwa bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder eingetragenen Partnerschaften von individuellen Wünschen abweichen kann. Internetvorlagen sollten nicht ungeprüft übernommen werden, weil Anpassungen und Formvorschriften entscheidend sind. Vorsorgeaufträge und eigenhändige Testamente müssen grundsätzlich vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Wegen der Erbrechtsrevision 2023 empfiehlt sich zudem, bestehende Testamente zu überprüfen: Pflichtteile wurden reduziert. Bereits ein einfaches Testament oder ein klarer Vorsorgeauftrag ist besser als keine Regelung.

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