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Eine Hausapotheke? Verboten!

Journal B
Eine Hausapotheke? Verboten!

Themen: Gesundheit, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg

Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen im Kanton Bern können Reserve- und Notfallmedikamente grundsätzlich nur patientenspezifisch lagern und erhalten. Eine Pflegefachperson kritisiert, dass diese Regel bei akuten Beschwerden zu Verzögerungen führen kann. Fehlt etwa ein verordnetes Schmerzmittel in der persönlichen Medikamentenschublade und ist die öffentliche Apotheke geschlossen, steht kein gemeinsamer Vorrat zur Verfügung. Besonders problematisch sei dies bei Notfällen. Geschildert wird der Fall einer Heimbewohnerin mit Verdacht auf ein akutes Abdomen, für die ein Arzt Morphin verordnete. Da für sie kein Morphin gelagert war, musste sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes warten. Ein Vorrat für alle Bewohnenden ist ohne Bewilligung nicht zulässig; eine Privatapotheke setzt die Verantwortung eines Apothekers oder einer Ärztin voraus. Die Autorin verweist auf Sicherheitsrisiken, Lieferengpässe und Kosten, fordert aber eine Regelung, die neben der Medikamentensicherheit auch die rasche Linderung von Leiden berücksichtigt.

Journal B

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