Themen: Umwelt, Leben
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Defekte Elektrogeräte wie Pürierstäbe oder Rasierer müssen nicht zwingend zu einem Recyclingpark gebracht werden. Verkaufsstellen, die Geräte derselben Kategorie anbieten, sind verpflichtet, ausgediente Geräte entgegenzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das zurückgebrachte Produkt dem aktuell verkauften Modell entspricht oder ob gleichzeitig ein Ersatzgerät gekauft wird. Elektroschrott kann somit beim gewöhnlichen Einkauf abgegeben werden. Diese Regel vereinfacht die korrekte Entsorgung von kleinen Haushaltsgeräten und kann einen zusätzlichen Weg zu einer regionalen Recyclinganlage vermeiden.