Themen: Innen-Politik, Migration/Asyl
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 37-jährigen Ukrainer im verkürzten Verfahren für sechs Jahre des Landes verwiesen. Es übernahm den Strafvorschlag der Staatsanwaltschaft: eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie Bussen, Gerichtsgebühren und weitere Kosten von über 11’000 Franken. Fast ein Jahr Untersuchungshaft wird angerechnet; nach der Verhandlung wurde der Mann aus dem Gefängnis entlassen und dem Migrationsamt übergeben. Dem Verurteilten wurde vorgeworfen, während zehn Monaten gewerbsmässig Hehlerei betrieben zu haben. Mit Unterstützung von drei drogenabhängigen Personen kaufte er 54 gestohlene E-Bikes sowie vereinzelt Motorräder im Gesamtwert von über 270’000 Franken an. Pro E-Bike zahlte er 150 bis 400 Franken, verkaufte die Fahrzeuge weiter oder liess sie in die Ukraine transportieren. Zudem gestand er den Eigenkonsum harter Pornografie und das unbefugte Weiterleiten sexueller Inhalte. Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmässiger Hehlerei ist für ausländische Staatsangehörige ein Landesverweis von mindestens fünf Jahren vorgesehen.