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Rechtsexperte: «Der Stadtrat darf nicht Vorgaben streichen, die ihm nicht passen»

TSRI
Rechtsexperte: «Der Stadtrat darf nicht Vorgaben streichen, die ihm nicht passen»

Themen: CH-Politik, Demokratie, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Der Zürcher Stadtrat darf nach Einschätzung des Staatsrechtsprofessors Andreas Glaser Ausgaben für angenommene Volksinitiativen nicht einfach kürzen. Er müsse zwar ein ausgeglichenes Budget anstreben, bleibe aber verpflichtet, den Willen der Stimmbevölkerung umzusetzen. Dies gelte insbesondere für das 365-Franken-Abo im öffentlichen Verkehr, über das die Bevölkerung im September 2025 entschieden hat. Weil die Initiative als allgemeine Anregung formuliert sei, verfüge der Stadtrat bei der Ausarbeitung über Spielraum; der Preis von 365 Franken sei jedoch eine klare Vorgabe. Der Gemeinderat kann innert eines Jahres über den Entwurf befinden oder einen eigenen Vorschlag ausarbeiten, anschliessend entscheidet die Bevölkerung. Eine Beschwerde wäre ebenfalls möglich. Anders liegt der Fall beim Budget für Hauskäufe: Der Gemeinderat bewilligte bis zu 600 Millionen Franken, verpflichtet den Stadtrat aber nicht, diese Summe auszuschöpfen. Sparen müsse die Regierung bei anderen Posten, sofern Initiativen betroffen seien.

tsri.ch

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