Themen: CH-Politik, Gesellschaft, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Ostschweiz
Erntehelferinnen und Erntehelfer in der Ostschweizer Landwirtschaft haben je nach Kanton keinen verbindlichen Mindestlohn. Die nationale Lohnrichtlinie sieht für unerfahrene Saisonangestellte 3460 Franken brutto pro Monat vor, ist aber rechtlich nicht zwingend; kantonale Normalarbeitsverträge lassen Spielraum. Unia und der Berufsverband ABLA kritisieren, dass ausländische Saisonkräfte Verstösse wegen Kündigungsangst, Sprachbarrieren, Abhängigkeit und Fragen zum Aufenthaltsstatus oft nicht meldeten. Ein Gesamtarbeitsvertrag könnte den Schutz verbessern, gilt aber wegen der Haltung der Arbeitgeber als schwer durchsetzbar. Kantonale Kontrollen konzentrieren sich auf Fokusbranchen und führten in St. Gallen 2019 sowie im Thurgau 2025 laut Behörden zu keinen Hinweisen auf grobe oder systematische Verstösse. Die Landwirtschaft wird insgesamt weniger kontrolliert als andere Branchen. Bauernvertreter verweisen auf knappe Erträge, Konkurrenz und Preisdruck im Detailhandel; höhere Produktpreise könnten Spielraum für bessere Arbeitsbedingungen schaffen.