Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat 2025 bei Strafbefehlen mit möglicher unbedingter Freiheitsstrafe nur in 24 von 106 Fällen die seit 2024 vorgeschriebene Befragung der Beschuldigten innert 48 Stunden durchgeführt. In den übrigen Fällen verhängte sie überwiegend unbedingte Geldstrafen. Die Aufsichtskommission bezeichnet diese Praxis als zweifelhaft und rechtswidrig; die Geschäftsprüfungskommission hatte sie bereits als rechtsstaatlich problematisch kritisiert. Als Gründe nennt die Staatsanwaltschaft fehlende Ressourcen, Schwierigkeiten bei der raschen Suche nach Dolmetschenden und unbekannte Aufenthaltsorte Beschuldigter. Sie beantragte zusätzliche Stellen und setzt auf eine Reorganisation. SP-Grossrätin Hanna Bay verlangt vor weiteren Massnahmen eine fundierte Analyse, stärkere Aufsicht und einen Kulturwandel in der Leitung. FDP-Grossrat David Jenny hält zudem effizientere Abläufe für nötig. Der Bericht weist zugleich auf einen wachsenden Anteil komplexer Verfahren hin: Anklagen vor Gericht nahmen 2025 um elf Prozent zu.