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Es braucht wohl wieder einmal das Bundesverfassungsgericht

Infosperber
Es braucht wohl wieder einmal das Bundesverfassungsgericht

Themen: Gleichstellung, Demokratie

Regionen: International, Europa

Heribert Prantl kritisiert die anhaltend geringe Vertretung von Frauen im deutschen Bundestag. Seit 1998 liege ihr Anteil bei ungefähr 30 Prozent, während die Initiative «Parität Jetzt» für eine gleichberechtigte politische Teilhabe wirbt. Die frühere Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt bezeichnete Parität dabei als demokratisches Gebot. Prantl erinnert an Rita Süssmuth, die den geringen Frauenanteil als Verfassungsbruch bezeichnet und eine hälftige Besetzung des Bundestags gefordert hatte. Paritätsgesetze bleiben in Deutschland umstritten; Landesverfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen erklärten entsprechende Regelungen für verfassungswidrig. Der Text ordnet die Debatte historisch ein: Der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz sei 1948/49 wesentlich von Elisabeth Selbert und drei weiteren Frauen im Parlamentarischen Rat durchgesetzt worden. Danach habe das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung in Ehe und Familie schrittweise gestärkt. Prantl erwartet eine ähnliche Rolle des Gerichts bei der parlamentarischen Parität. In der Schweiz lag der Frauenanteil nach den Wahlen 2023 bei 37,8 Prozent.

Infosperber

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